Actuserv GmbH

Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Gutachten und Beratung vom Aktuar

Individuelle Betreuung, schnelle Antworten und faire Honorare – Ihr Vorteil bei uns

 

Gutachten zur bAV

Direktzusagen und Unterstützungs- kassen

Jubiläums- verpflichtungen, Altersteilzeit, Deputate 

weitere langfristige Verpflichtungen

Berech-nungen

Höhen von Renten und Anwartschaften

Abfindungen

Versorgungs-ausgleich

Beratung

Einführung von Pensionszusagen

Wahl der Trendannahmen für die Gutachten

Eine Antwort auf die meisten Ihrer Fragen

Unsere Dienstleistungen im Aktuariat

Ihre Experten für die betriebliche Altersversorgung

Im Aktuariat beschäftigen wir uns mit der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten sowie der Beratung zu Direktzusagen und Unterstützungskassen. 

 

Im Einzelnen bieten wir hier folgende Leistungen an:

Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für die deutsche Handels- und Steuerbilanz sowie nach internationalen Bilanzierungsgrundsätzen gemäß IFRS und US-GAAP zu:

  • unmittelbaren Pensionsverpflichtungen.
  • mittelbaren Pensionsverpflichtungen (Unterstützungskassen, Unterstützungsverein).
  • inklusive Bemessungsgrundlage für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
  • Verpflichtungen aus Jubiläumsverpflichtungen.
  • Verpflichtungen aus Altersteilzeit.
  • Verpflichtungen aus Deputaten.
  • Verpflichtungen aus Beamtenversorgungen.
  • Beihilfeverpflichtungen.
  • Zeitkonten.
  • Begutachtung der o.g. Verpflichtungen für Merger & Acquisition (M&A-Projekte) und Due Diligence.

Für die oben genannten Themen erstellen wir Prognoseberechnungen.

Weiterhin erstellen wir Berechnungen zu

  • Rentenhöhen im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod).
  • unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden.
  • Teilung der Anwartschaft / Rente bei Scheidung im Versorgungsausgleich.
  • Anpassungsprüfungspflicht gemäß § 16 BetrAVG.
  • individuellen Leistungsnachweisen für jeden einzelnen Mitarbeiter zu dessen Überblick  (je nach Zusage wichtig zur Erfüllung der Informationspflicht bzw. um die Wertschätzung durch den Mitarbeiter zu erreichen).

Wir beraten bzw. unterstützen zu allen genannten Themen sowie

  • zur Einführung einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktzusagen 
  • oder Unterstützungskassen.
  • zu in der Firma vorhandenen Versorgungssystemen.
  • zur Frage welcher Durchführungsweg sich im speziellen Fall empfiehlt.
  • zu Anpassungen oder Umgestaltungen und zur Vereinheitlichung der Zusagen innerhalb der Gesellschaft / des Konzerns
  • zur Einführung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich.
  • bei steuerlicher Betriebsprüfung oder bei der Diskussion mit dem Wirtschaftsprüfer.

 

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